Vertragspartner des Auftraggebers ist die TARGA GMBH, Lange Wende 41, 59494 Soest, nachfolgend TARGA genannt.
Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung im Internet vorliegenden Fassung. TARGA ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Pflichten die Leistung eines Dritten (Erfüllungsgehilfe) in Anspruch zu nehmen. Es werden an den Erfüllungsgehilfen nur die Personen- und Bilddaten weitergegeben, die zu einer vollständigen Bearbeitung notwendig sind.
Der Auftraggeber erteilt TARGA durch Zusendung von Digitalvorlagen in Dateiform (im Folgenden: Bilder) den Auftrag zur Herstellung von Druckerzeugnissen. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Bestätigung oder durch Erfüllung des Auftrages durch TARGA oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen zustande.
Es gelten die am Tag der Auftragserteilung gültigen, auf der Website von TARGA (www.lidl-fotos.at) angegebenen Preise in EURO. Beim Versand in Länder außerhalb der Europäischen Union können zusätzliche Gebühren anfallen. Diese sind nicht im Preis enthalten und vom Auftraggeber zu zahlen.
Gemäß § 5 f Ziffer 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) besteht kein Recht zum Rücktritt vom Auftrag, da die erstellten Bilder nach den Vorgaben des Auftraggebers angefertigt werden und auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Sofern zwischen dem Auftraggeber und TARGA nichts Abweichendes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung oder Abholung der Bilder gemäß den in der Bestellsoftware oder Website festgelegten Bestimmungen. In der Regel beträgt die Lieferzeit für Fotoabzüge 2-5 Werktage, für Fotogeschenke und Fotobücher bzw. Kalender 5-10 Werktage. Aufträge, die nur ein Format enthalten, werden in kürzerer Zeit gefertigt als Mischaufträge mit mehreren Formaten.
Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, sofern nicht dessen Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Waren aus derselben Bestellung bleibt die Ware Eigentum von TARGA.
| (1) | Offensichtliche, ohne besondere Aufmerksamkeit auffallende Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Waren geltend zu machen. |
| (2) | Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu fordern. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl entweder durch Mangelbeseitigung (Verbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Austausch). Im Fall der Mangelbeseitigung werden die erforderlichen Aufwendungen nur insoweit ersetzt, als diese nicht dadurch erhöht worden sind, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht worden ist. |
| (3) | Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt (Wandlung) oder Minderung zu verlangen. |
| (4) | Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. |
| (5) | Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. |
| (6) | Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. (3) auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. |
| (7) | Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. |
| (8) | Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. |
| (9) | Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche (Gewährleistung und Schadenersatz) beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine andere Frist vorschreiben. Für Konsumenten beträgt die Gewährleistungsfrist damit 2 Jahre ab Ablieferung. |
| (10) | In Abänderung zu § 1298 ABGB hat der Kunde bei Schadenersatzansprüchen das Vorliegen unseres Verschuldens nachzuweise |
| (1) | Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in Ziff. 10 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden. |
| (2) | Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. |
| (3) | Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. |
Die Verarbeitung der übermittelten Daten geschieht unter Beachtung des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG 2000). Sämtliche Daten werden von TARGA vertraulich behandelt. Der Auftraggeber willigt darin ein, dass seine für die Auftragsabwicklung sowie Archivierung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Er stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu, soweit dies zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. TARGA verpflichtet sich für den Fall des Widerrufes zur Löschung der persönlichen Daten, sobald die Daten zur ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung nicht mehr erforderlich sind.
Eine Sicherung der vom Auftraggeber übermittelten Daten durch TARGA oder durch Erfüllungsgehilfen erfolgt nicht. Es werden an den Erfüllungsgehilfen nur die Personen- und Bilddaten weitergegeben, die zu einer vollständigen Bearbeitung notwendig sind. Die vom Kunden übermittelten Bilddaten werden nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen nach Auftragserfüllung gelöscht.
Der Auftraggeber ist für die Inhalte der übertragenen Bilddateien allein verantwortlich. Er hat sicher zu stellen, dass bei allen der TARGA übertragenen Arbeiten sowie der Archivierung von Bilddaten die erforderlichen Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte des Auftraggebers vorhanden sind. Alle aus einer etwaigen Verletzung dieser Rechte entstehenden Folgen trägt allein der Auftraggeber. Er hat TARGA gegenüber Dritten von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die wegen der Verletzung ihrer Rechte aufgrund der Bearbeitung und Vervielfältigung durch den Auftraggeber oder TARGA geltend gemacht werden. Der Auftraggeber sichert zu, dass die Inhalte der übertragenen Bilddateien nicht gegen geltende Verbotsnormen, insbesondere gegen die Vorschriften zur Verbreitung von Kinderpornographie (§ 207a StGB), verstoßen. Sollten TARGA Zuwiderhandlungen gegen diese Zusicherung bekannt werden, wird TARGA unverzüglich die zuständigen Strafverfolgungsbehörden einschalten.
Bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann und handelt in dieser Eigenschaft, so wird der Sitz von TARGA als Gerichtsstand vereinbart.